19. April 2026

BAG-Urteil 2026: Ihr Gehalt bleibt gesichert – auch wenn der Chef Sie zu Unrecht gekündigt hat

Veröffentlicht: April 2026 | Kanzlei Tadic, Köln | Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Sie haben eine Kündigung erhalten. Ihr Anwalt sagt Ihnen, die Kündigung könnte unwirksam sein. Doch dann schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag – und finden eine Klausel, die Ihr Gehalt für den Zeitraum der gerichtlichen Auseinandersetzung ausschließt. Was nun?

Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage im Januar 2026 neu und eindeutig beantwortet: Solche Klauseln sind nichtig. Ihr Gehaltsanspruch bleibt bestehen.

Was das BAG entschieden hat (Az. 5 AS 4/25, 28. Januar 2026)

Mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2026 hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts seine eigene bisherige Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben und eine neue, arbeitnehmerfreundliche Linie festgelegt:

„Es ist gerade Anliegen des Kündigungsschutzrechts, nicht nur das Arbeitsverhältnis im formalen Sinn, sondern vor allem auch das Arbeitsentgelt als wirtschaftliche Lebensgrundlage zu schützen."
— BAG, Beschluss vom 28.01.2026, Az. 5 AS 4/25

Kern der Entscheidung: Der Anspruch auf sogenannten Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB kann vom Arbeitgeber nicht per Arbeitsvertrag für den Fall einer unwirksamen Kündigung im Voraus ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Klausel verstößt gegen § 134 BGB und ist daher unwirksam.

Was ist der „Annahmeverzugslohn"?

Hinter diesem technischen Begriff steckt ein einfaches Prinzip: Kündigt Ihr Arbeitgeber Sie, und stellt sich diese Kündigung später als unwirksam heraus, dann haben Sie das gesamte Arbeitsverhältnis über nie aufgehört, Arbeitnehmer zu sein. Der Arbeitgeber hat Ihre Arbeitsleistung schlicht nicht abgerufen – obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre.

Für diesen Zeitraum schuldet er Ihnen nach § 615 Satz 1 BGB das volle Gehalt – auch wenn Sie tatsächlich nicht gearbeitet haben. Das nennt man Annahmeverzugslohn.

Praktisches Beispiel:

  • Sie werden im März 2026 gekündigt.
  • Sie erheben fristgerecht Kündigungsschutzklage.
  • Das Arbeitsgericht stellt im Dezember 2026 fest: Die Kündigung war unwirksam.
  • Ergebnis: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen das Gehalt für alle Monate von März bis Dezember nachzahlen – selbst wenn Sie in dieser Zeit nicht gearbeitet haben.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Falls stehen wir gerne zur Verfügung.

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